Patientenverfügung

Ein langes und erfülltes Leben in guter Gesundheit wünscht sich jeder Mensch. Leider ist Gesundheit nicht voraussehbar, und Krankheiten oder Unfälle können das Leben von Grund auf verändern.

Mit einer Patientenverfügung sichern Sie sich Ihr Mitspracherecht in einem solchen Fall. Denn in einer Patientenverfügung bestimmen Sie darüber, wie Sie in einem schweren Krankheitsfall medizinisch versorgt werden wollen. Sie legen darin fest, ob und welche Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden sollen mit dem Zweck, Ihr Leben künstlich zu verlängern.

Eine Patientenverfügung ist handschriftlich verfasst gültig und muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie muss mit einem Datum versehen und mit Ihrer Unterschrift unterzeichnet sein. Erneuern Sie beides am besten jährlich und achten Sie darauf, das Dokument an einer gut auffindbaren Stelle in Ihrer Wohnung aufzubewahren.

Es ist sinnvoll, einen nahestehenden Menschen ins Vertrauen zu ziehen. Dieser kann gegebenenfalls dafür sorgen, dass Ihre Patientenverfügung im Fall des Falles berücksichtigt wird.

Die Entscheidung für das Formulieren einer Patientenverfügung sollte wohlabgewogen werden. Auch wie genau die Formulierungen lauten sollen, ist gut zu überdenken.

Wir sind jederzeit zu einem Gespräch bereit.

Auf den Seiten der Broschüre Patientenverfügung finden Sie weitere Informationen.